Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
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Fachkräfte für Schutz und Sicherheit führen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Personen, Objekten, Anlagen und Werten sowie zur Abwehr von Gefahren durch. Sie arbeiten in erster Linie in Betrieben des Objekt-, Werte- und Personenschutzes bzw. in der Sicherheitsberatung und -schulung.
Abschlüsse:
– IHK-Berufsabschlusszeugnis Fachkraft für Schutz und Sicherheit
– Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
– Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
– Ersthelferlehrgang
– Brandschutzhelferlehrgang
Themenbereiche unter anderem:
– Recht und Zivilrecht
– Umgang mit Menschen
– Tarifkunde
– Sicherheitstechnik
– Wirtschafts- und Sozialkunde
– Dienstkunde
– Eigensicherung
– Bewerbungsunterstützung
– Waffenlose Selbstverteidigung
– Waffensachkunde
– Erste Hilfe
– Englisch
u.v.m
– Vorlage eines amtlichen Führungszeugnis ohne relevante Einträge
– Bestehen des Eignungstests
– Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (bei Bedarf durch einen entsprechenden Nachweis bzw. Eignungsfeststellung)
– Mindestalter 21 Jahre
Die Finanzierung kann über den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur (Arbeitsamt), der Jobcenter, der Rentversichungsträger oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erfolgen.
Hierzu ist eine Rücksprache mit der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Sozialzentrum oder der zuständigen Stelle erforderlich.
Sie benötigen Unterstützung oder kenn sich im Dschungel der Fördermöglichkeiten nicht aus? Kein Problem. Sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.