§ 34a Sachkunde gem. GewO.
Monate
Für den Einstieg in das Bewachungsgewerbes ist gemäß § 34 a Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis erforderlich. Eine Bewachung übt jeder aus, der gewerbsmäßig zum Schutz des Eigentums oder Lebens einer fremden Person vor Eingriffen Dritter tätig wird.
Die rechtliche Grundlage für die Erlaubniserteilung sowie die Ausübung des Bewachungsgewerbes bilden § 34 a Gewerbeordnung (GewO), die Bewachungsverordnung (BewachV) sowie eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift (BewachVwV).
Der § 34a GewO wird bei uns als TQ1- Teilqualifikation 1 angeboten. Durch die Möglichkeit die Weiterbildungen in einzelne Teilqualifikationen zu unterteilen, fällt ein Einstieg in den Sicherheitsbereich einfacher.
– Vorlage eines amtlichen Führungszeugnis ohne relevante Einträge
– Bestehen des Eignungstests
– Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (bei Bedarf durch einen entsprechenden Nachweis bzw. Eignungsfeststellung)
– Mindestalter 21 Jahre
Die Finanzierung kann über den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur (Arbeitsamt), der Jobcenter, der Rentversichungsträger oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erfolgen.
Hierzu ist eine Rücksprache mit der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Sozialzentrum oder der zuständigen Stelle erforderlich.
Sie benötigen Unterstützung oder kenn sich im Dschungel der Fördermöglichkeiten nicht aus? Kein Problem. Sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.