Drohnenfüherschein.
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Der Drohnenführerschein ist gesetzlich vorgeschrieben: Er ist Pflicht für alle Drohnen, die schwerer als 2kg sind. Davon betroffen sind unter anderem verschiedene Modelle der Marke DJI. Die Inbetriebnahme einer Drohnen in dieser Gewichtsklasse ist nur zugelassen, wenn der Pilot ausreichende Kenntnisse in bestimmten Bereichen nachgewiesen hat. Dabei ist es nicht relevant, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt werden soll.
Mindestensalter 16 Jahre